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Schulpsychologische Beratung

Schulpsychologische Beratung ist Aufgabe des Freistaates Sachsen und erfolgt schulartübergreifend durch Schulpsychologen mit Hilfe von Beratungslehrern (§ 17 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes).

Sie soll die pädagogische Arbeit an den Schulen unterstützen und dadurch zur Erfüllung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages, zur bestmöglichen Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler sowie zur Weiterentwicklung von Schule beitragen.

Schulpsychologen können darüber hinaus zur Vorbereitung von Entscheidungen der Schulaufsichtsbehörden und der Schulleitungen sowie zur wissenschaftlichen Begleitung von Schulversuchen herangezogen werden.

Die Organisation der schulpsychologischen Arbeit basiert auf dem Anforderungsbedarf der Schulen, der Schulaufsichtsbehörden, der Eltern und der Schüler. Die Beratung soll, soweit möglich, schulnah erfolgen.

Schulpsychologen sind bei der Durchführung ihrer Untersuchungen und Beratungen den berufsethischen und wissenschaftlichen Standards verpflichtet. Bei der Erstellung schulpsychologischer Gutachten sind sie unabhängig und im Hinblick auf deren sachlichen Inhalt an Weisungen nicht gebunden.

Schulpsychologische Beratung ergänzt andere Formen der Beratung in der Schule. Schulpsychologen nehmen dabei beratende, diagnostische und präventive Aufgaben wahr. Schwerpunkte sind die schulzentrierte Beratung und die Mitarbeit in der zentralen, regionalen und schulinternen Fortbildung, die Zusammenarbeit mit Beratungslehrern, die systemische Beratung von Schülern sowie die Unterstützung der Schulaufsicht.

In den Beratungsstellen arbeiten Diplompsychologen, die für schulische Anliegen spezialisiert sind.

Sie arbeiten schulartübergreifend, schulnah und stützen sich auf die Zusammenarbeit mit Beratungslehrern und anderen Beratungs- und Therapie-Einrichtungen.

Die Beratung erfolgt:

  • freiwillig, das heißt mit Einverständnis der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) und der Schülerin bzw. des Schülers, wenn sie/er das 14. Lebensjahr erreicht hat,
  • vertraulich, das heißt bei Wahrung der beruflichen Schweigepflicht,
  • neutral und berufsethischen sowie wissenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet,
  • kostenfrei und auf Veranlassung der Ratsuchenden.

Schulpsychologen beraten besonders zu Fragen der Schullaufbahn und bei Lern- und Verhaltensauffälligkeiten:

  • Schullaufbahn:
    • Fragen der Einschulung
    • sonderpädagogischer Förderbedarf
    • Übergänge an weiterführende Schulen
  • Lernen und Verhalten:
    • allgemeine Lernschwierigkeiten
    • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme
    • vermutete Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche
    • Vorliegen besonderer Begabungen
    • Schul- und Prüfungsängste
    • Schulmüdigkeit und Schulverweigerung
    • Konflikten zwischen Schülern, Lehrern und Eltern
    • sozialen Auffälligkeiten in der Schule (z. B. aggressivem oder gehemmtem Verhalten)
  • Erstberatung in Krisensituationen
  • Supervision
  • Mediation
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