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Schulbuchzulassung

Verfahren

Nach der Novellierung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Zulassung und Überlassung von Lernmitteln (Lernmittelverordnung) sind nur noch Druckwerke für die Unterrichtsfächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik zulassungspflichtig.

Bevor Schulbücher im Unterricht dieser Fächer verwendet werden dürfen, werden sie einer Prüfung unterzogen. Über die Zulassung eines Druckwerkes entscheidet das Landesamt für Schule und Bildung - Standort Radebeul auf Antrag der Verlegerin/des Verlegers oder Herstellerin/Herstellers und im Falle eines Druckwerkes für den Religionsunterricht im Einvernehmen mit der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft.

Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung ist die oben genannte Verordnung, in der die Zulassungsvoraussetzungen geregelt sind.

Lehrkräfte der jeweiligen Schulart begutachten die von den Verlagen eingereichten Schulbücher. Sie prüfen zum Beispiel auf Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplans, auf Altersgemäßheit und auf sachliche Richtigkeit.

Veröffentlichung

Die genehmigten Schulbücher werden jährlich als Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Das Sächsische Schulbuchverzeichnis für das Schuljahr 2024/2025 wurde veröffentlicht als Nr. 1/2024 des Ministerialblattes des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

Das Schulbuchverzeichnis 2024/2025 wurde auf der Grundlage der zwischenzeitlich novellierten Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Zulassung und Überlassung von Lernmitteln (Lernmittelverordnung) erstellt. Es enthält alle zum Redaktionsschluss 28. Februar 2024 zugelassenen Schulbücher.

Nach Erscheinen des Ministerialblattes Nr. 1 werden in Abständen in Ministerialblättern des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nachtragslisten mit weiteren in Sachsen zugelassenen Schulbüchern veröffentlicht. Die Anzahl der Nachtragslisten ist abhängig von der Anzahl der von den Verlagen eingereichten und für Sachsen zugelassenen Titel.

Redaktionsschluss für die Datenbasis: 28. Februar 2024

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