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Zugang zu Schullogin

Wie bekommt meine Schule Zugang zu Schullogin?

Schullogin ist vordergründig zur unterrichtlichen Nutzung für Lehrer und Schüler gedacht. Eine Anmeldung ihrer Schule für den Dienst Schullogin.de ist nicht notwendig. Eine Nutzung ist einwilligungsfrei.

 

  1. Ihre Schule entscheidet sich, am Betrieb von Schullogin teilzunehmen.
  2. Jede allgemeinbildende und berufsbildende Schule in Sachsen kann mit Hilfe von SaxSVS Zugangsdaten für Schullogin-Zugänge erzeugen. Dieser Vorgang kann schnell und einfach vor Ort für alle Schülerinnen und Schüler, ganze Klassen oder einzelne Personen, von der Schule selbst (durch die/den SaxSVS-Verantwortliche/n) durchgeführt werden. Die Anleitung zum Anlegen der Schullogin-Zugänge finden Sie hier: Anleitung allgemeinbildende Schulen bzw. hier: Anleitung berufsbildende Schulen. Das Ergebnis ist ein druckfertiges Dokument mit persönlichen Zugangsdaten (vgl. Abbildung 1). Nach dem Verteilen durch die Lehrkraft sind die Schullogin-Zugänge sofort nutzbar.

    Die Schullogin-Zugangsdaten für Lehrkräfte werden ebenfalls mit Hilfe von SaxSVS erzeugt: Anleitung Erstellung von Schullogin-Zugängen für Lehrkräfte

  3. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Ihre Zugangsdaten und loggen sich damit erstmals bei Schullogin ein. Sie ändern nach dem Einloggen gleich ihr Erstpasswort in ein eigens gewähltes sicheres Passwort.

  4. Die Schülerinnen und Schüler haben ab sofort Zugriff auf die Bildungsangebote in Schullogin.

 

 

 

Abbildung 1: Beispielhafter Ausdruck eines Schullogin-Accounts aus dem SaxSVS-Client