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Aktualisierte Regelungen zum Urheberrecht

Beim Kopieren von Materialien für den Unterricht gibt es Regelungen, die zu beachten sind.Näheres dazu finden Sie in folgenden Verträgen:

Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG (14. Juli 2010)
Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG (31. März 2011)
Zum besseren Verständnis empfiehlt sich die Webseite www.schulbuchkopie.de bzw. zum download die Broschüre.